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Für Hauseigentümer wird’s nicht teurer

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(Bild: Archiv)

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Der Mietwert von selbst genutztem Wohneigentum ist als Einkommen steuerbar. Dieser sogenannte Eigenmietwert wird aufgrund der ortsüblichen Verhältnisse und der tatsächlichen Nutzung festgelegt. Grundlage für die Bewertung des Mietwertes ist der von der Schätzungskommission ermittelte Liegenschaftswert. Diese Schätzungen werden in der Regel periodisch durchgeführt.

Mietwertveränderungen seit der letzten Neuschätzung können daher nicht berücksichtigt werden. Das Bundesgericht verlangt aber eine Regelung, die bei Schwankungen der Marktwerte eine Anpassung der Eigenmietwerte erlaubt.

Der Thurgau hat ein Referenzsystem entwickelt, durch dessen Fortschreibung sich Indexwerte errechnen lassen, die bei Schwankungen der Marktwerte eine Anpassung der Eigenmietwerte sicherstellen. Grundlage für die Berechnung des Indexes 2013 bilden die Marktmietveränderungen vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013. Gemäss den Erhebungen traten in dieser Zeitperiode keine Veränderungen ein. Somit ergibt sich gegenüber dem Vorjahr keine Anpassung der Indexpunkte. Die Indexwerte wurden mit dem Hauseigentümerverband Thurgau (HEV) abgesprochen und bereinigt.


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