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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Jan Ullrich

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Jan Ullrich steht bald in Weinfelden vor Gericht. (Bild: Archiv)

Jan Ullrich steht bald in Weinfelden vor Gericht. (Bild: Archiv)

Im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall hat die Staatsanwaltschaft Bischofszell ihre Untersuchungen abgeschlossen und erhebt gegen Jan Ullrich beim Bezirksgericht Weinfelden Anklage wegen vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln und mehrfachen vorsätzlichen Fahrens in qualifiziert fahrunfähigem Zustand.

Gefordert werden 18 Monate auf Bewährung und eine Geldbusse von 10000 Franken. Wann die Verhandlung stattfindet, steht noch nicht fest. Ullrich musste bereits vor einem Jahr seinen Führerausweis abgeben und ist seitdem ohne Fahrerlaubnis. Dies ist allerdings nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

Im Rahmen der Strafuntersuchung wurden alle unfallrelevanten Umstände abgeklärt, wobei sowohl die belastenden wie auch die entlastenden Umstände mit gleicher Sorgfalt geprüft wurden. Die Anklage beim Bezirksgericht Weinfelden erfolgt im abgekürzten Verfahren, weil Ullrich geständig ist.

Am 19. Mai 2014, kurz nach 20 Uhr, fuhr Jan Ullrich mit überhöhter Geschwindigkeit und – zum zweiten Mal an diesem Tag – unter Alkoholeinfluss stehend von Happerswil in Richtung Illighausen. Bei der Kreuzung K103/K105 in Mattwil/TG kollidierte er zuerst mit dem Heck eines bei der Kreuzung stehenden Fahrzeuges und danach frontal mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Ullrich blieb unverletzt, die übrigen Insassen mussten im Spital behandelt werden. Bei dem ehemaligen Rad-Star aus Scherzingen ergab ein Atemlufttest 1,4 Promille, ein späterer Blutalkoholtest aber 1,73 Promille.


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