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Teilsieg für «Bahnhofschläger»

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Mit diesem Bild suchten Polizei und Staatsanwaltschaft 2009 nach dem Schläger-Trio. Im Hintergrund die beiden Opfer. (Bild: Archiv)

Mit diesem Bild suchten Polizei und Staatsanwaltschaft 2009 nach dem Schläger-Trio. Im Hintergrund die beiden Opfer. (Bild: Archiv)

Der heute 26-Jährige Haupttäter hatte das Urteil des Thurgauer Obergerichts von 2013 angefochten. Das Obergericht verhängte damals wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, versuchter schwerer Körperverletzung und weiterer Delikte gegen ihn eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren.

Im Urteil vom 24. April, das erst heute veröffentlicht wurde, hiess das Bundesgericht die Beschwerde teilweise gut, das Urteil des Obergerichts des Kantons Thurgau vom 28. Oktober 2013 wurde aufgehoben.

Keine Tötungsabsicht
Eine Tötungsabsicht, wie das Thurgauer Obergericht schlussfolgerte, konnte das Bundesgericht in seiner Begründung nicht erkennen. Allerdings sah auch das Bundesgericht den Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung als erfüllt an.

Der zweite Täter wandte sich gegen die teilbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren wegen versuchter schwerer Körperverletzung, wovon er sechs Monate ins Gefängnis sollte. Er brachte vor, dass eine Strafe von zweieinhalb Jahren als angemessen erscheine, von denen sechs Monaten unbedingt auszusprechen seien. Auch seine Beschwerde wurde vom Bundesgericht gutgeheissen. Beide Sachverhalte wurden zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz, also Obergericht, zurückgewiesen.

Grosses Aufsehen
Der Fall hatte 2009 schweizweit für grosses Aufsehen gesorgt. Mit einem Kollegen, der in einem gesonderten Verfahren verurteilt wurde, hatten die beiden jungen Männer zwei Gleichaltrige in der Kreuzlinger Bahnunterführung brutal zusammen geschlagen. Die Tat wurde von einer Überwachunsgkamera gefilmt. Mit diesem Video fahndeten Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft öffentlich nach den Tätern, die kurz darauf verhaftet werden konnten.

 


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