In der Vernehmlassung stiessen die Vorschläge auf grundsätzlich positives Echo. Einzelne Stimmen warnten allerdings vor einer zu hohen Reglementierungsdichte. Neu sollen die Schülerinnen und Schüler an zwei Kalendertagen pro Schuljahr ohne Vorliegen von wichtigen Gründen dem Unterricht fernbleiben können. Die Umsetzung der sogenannten Jokertage soll so liberal wie möglich ausfallen, darin waren sich die Vernehmlassungsteilnehmer einig. Die Fassung des Regierungsrates sieht deshalb keine Sperrtage mehr vor. Diese liegen in der Kompetenz der Schulgemeinden. Der Grosse Rat hatte einen entsprechenden Vorstoss für Jokertage Ende 2013 für erheblich erklärt. Damit wird nun eine einheitliche Regelung für alle Schulgemeinden gewährleistet.
Neu sollen auch schulische Informationsveranstaltungen beispielsweise zu pädagogischen Fragen für Eltern obligatorisch erklärt werden können. Dies wurde in der Vernehmlassung allgemein begrüsst. Bis jetzt können Eltern lediglich für individuelle Besprechungen und Besuche in der Klasse verpflichtet werden. In der Vernehmlassung forderten verschiedene Parteien und Verbände, dass Gefährdungsmeldungen an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) grundsätzlich Sache der Schulbehörde bleiben sollen. Dem Grossen Rat schlägt die Regierung vor, dass die Schulgemeinden das Vorgehen und die Zuständigkeit für die Meldungen an die Sozialbehörde der Gemeinde oder die KESB selbst bestimmen können.
Die Ferien sollen künftig verbindlich auf Gesetzesstufe festgelegt werden. Vorgesehen ist die generelle Festlegung von zwei Wochen Weihnachtsferien sowie von kantonsweiten Pfingstferien.
Unklarheiten haben sich bisher des öftern bei der Höhe von Elternbeiträgen für obligatorische Klassenverlegungen, Exkursionen und Lager ergeben. Die Festlegung von maximalen Frankenbeträgen auf Gesetzesebene wurde in der Vernehmlassung aber kritisiert; es wurden mehr Freiheiten für die Schulgemeinden oder eine Regelung in einer Verordnung oder Richtlinie gefordert. Dem trägt der Gesetzesentwurf Rechnung.
Breite Zustimmung fand hingegen der Vorschlag, dass in besonderen Fällen künftig auch Elternbeiträge für Sprachkurse von Schülerinnen und Schülern erhoben werden können. Dabei geht es insbesondere um Deutschkurse für fremdsprachige Kinder, die seit ihrer Geburt in der Schweiz sind. Allerdings wurde auch die Meinung geäussert, dass dadurch die auf Freiwilligkeit beruhende Integrationspolitik unterwandert werde. Der Regierungsrat hält jedoch an der grundlegenden Regelung fest, um die Integration von fremdsprachigen Kindern zu fördern und ihnen die Teilnahme am Unterricht zu erleichtern.
Die Umsetzung der Blockzeiten in der Primarschule hat gezeigt, dass es einem Bedürfnis der Schulgemeinden entspricht, in Ausnahmesituation die Blockzeiten zu verlängern. Dieses Anliegen aus der Praxis soll durch eine Ergänzung des Gesetzes berücksichtigt werden. Der landeskirchliche Religionsunterricht wird in die Blockzeiten integriert.
Um Klarheit zu schaffen, soll ebenfalls auf Gesetzesstufe verankert werden, in welchem Umfang Lehrpersonen für schulische Arbeiten während der unterrichtsfreien Zeit verpflichtet werden können. Bei einem Beschäftigungsgrad von 50 Prozent sollen es jährlich höchstens vier Tage, bei höherem Beschäftigungsgrad maximal acht Tage sein. Die Ansätze wurden aufgrund der Vernehmlassung leicht gesenkt. Auch bezüglich Weiterbildungen während der Unterrichtszeit wurden die Forderungen für eine strengere Begrenzung aufgenommen und eine Obergrenze von jährlich zwei Tagen Schulausfall für Weiterbildung oder lokale Anlässe festgelegt.