Leider wird dabei nicht beachtet, dass die Kinderzulage in deren Höhe nicht fixiert ist. Dies ist folgend begründet. Der Staat regelt bis anhin nur den minimalen Betrag für die Kinder- und Ausbildungszulage. Der Arbeitgeber ist nach wie vor frei, die Kinder- oder Familienzulagen zu erhöhen. Natürlich wird diese Möglichkeit heute kaum angewendet, da nur wenige Vorteile in einer Unternehmens- bzw. Teamkultur dafür sprechen. Alternativ sind sogenannte French Benefits Mittel zum Zweck, um die Mitarbeitenden über den Lohn hinaus zu belohnen. Werden die Kinderzulagen steuerbefreit, öffnen wir Tür und Tor für neue Steuerschlupflöcher. Manch ein Arbeitgeber, auch ein Kleinstunternehmer, könnte sich einen stattlichen Anteil seines Lohnes steuerbefreit als Kinderzulage ausrichten lassen. Die Gesetzgebung liesse dies heute zu. Vor diesen Hintergrund ist richtig und wichtig, dass man die Steuerbefreiung der Kinderzulage klar ablehnt. Der Bumerang würde vor allem diejenigen Treffen, die man mit einigen wenigen Franken an Steuerentlastung berücksichtigen wollte. Darum am 8. März ein klares NEIN zur Steuerbefreiung der Kinderzulage.
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