Anfangs des Jahres 2012 bildete die Primar- und Sekundarschulgemeinde eine Kommission, die den Auftrag erhielt, zusammen mit Fachexperten die derzeitige Struktur der beiden Schulgemeinden auf mögliche Alternativen, wie die der Volksschulgemeinde oder Einheitsgemeinde, zu prüfen.
Nach eingehender Abwägung aller Vor- und Nachteile kam man zum Schluss, dass die Gründung einer Volksschulgemeinde der jetzigen Struktur vorzuziehen wäre, da diese, gemessen an der Variante der Einheitsgemeinde, zukunftsorientiert ist und den gestellten Anforderungen der Schule am ehesten gerecht werden kann. Zudem zeigte es sich auch, dass die mögliche Umsetzung, unter Beachtung der vorhandenen Strukturen, einfacher zu realisieren wäre wie beispielsweise bei einer Einheitsgemeinde. Letztere würde voraussetzen, dass die Politischen Gemeinden ebenfalls deckungsgleich sein müssten.
Entsprechend entschied sich die Behörde dazu, die Variante der Gründung einer Volks-schulgemeinde weiter zu verfolgen und auch die tangierten Politischen Gemeinden über die weiteren Schritte hinsichtlich dieser Möglichkeit zu informieren.
Da neben emotionalen Bedenken verständlicherweise auch der finanzielle Aspekt aufs Tapet kam, wurden, losgelöst von den möglichen administrativen und pädagogischen Vorteilen einer Volksschulgemeinde, die finanziellen Aspekte in Zusammenarbeit mit den Primarschulpräsidenten der Schulgemeinden Bottighofen und Oberhofen-Lengwil geprüft. Ohne alle möglichen strukturellen Anpassungen zu hinterleuchten, konnten in der Tat realistische Sparmassnahmen in der Höhe von rund 200‘000 Franken eruiert werden, wobei der bei der Volksschulgemeinde reduzierte Beitrag an den Finanzausgleich bereits eingerechnet ist.
Dem gegenüber stand jedoch vor allem der aktuelle Steuerfuss von Bottighofen, welcher rund zehn Prozent tiefer ist als derjenige der Schulgemeinde Kreuzlingen. In diesem Zusammenhang wurde der Kanton angefragt, in welchem Rahmen der genannte Unterschied der Steuerbelastung gemäss §15 des Beitragsgesetzes vom Kanton während den vorgesehenen maximal drei Jahren ausgeglichen werden könnte.
Seitens des Amtes für Volksschule wurde der mögliche Ausgleich gemäss ihren Berech-nungskriterien ermittelt. Demnach hätte der Kanton voraussichtlich zwei Drittel, bzw. rund sieben Prozent des Steuerfussunterschiedes während maximal dreier Jahre ausgeglichen. Da jedoch der verbleibende Steuermehraufwand nur schwerlich, wenn überhaupt, mit strukturellen Anpassungen hätte wettgemacht werden können, entschied sich die Behörde dafür, die Gründung einer Volksschulgemeinde unter den gegebenen Umständen nicht weiter zu verfolgen, zumal Bottighofen auch klare Signale aussandte, dass sie derzeit, und dies nicht nur des finanziellen Aspektes wegen, an einer Zusammenschliessung der Schulgemeinden nicht sonderlich interessiert sei. An der bewährten engen Zusammenarbeit sind indessen beide Primarschulgemeinden Bottighofen wie auch Oberhofen/Lengwil sehr interessiert.
Es dürfte unbestritten sein, dass in verschiedener Hinsicht Gemeindefusionen aufgrund des Strukturwandels ein Thema bleiben werden, dies sowohl bei den Politischen Gemeinden wie auch den Schulgemeinden. Ob und in welcher Weise Projekte hinsichtlich möglicher neuer Strukturen wieder aufgenommen werden, bleibt derzeit offen.