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Rammbock-Einbrecher verurteilt

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Symboldbild.

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In der Nacht auf den 2. Juli 2007 klirrt es in der Hauptstrasse. Drei Rumänen im Alter zwischen 23 und 26 Jahren rammen eine gestohlenen Ford Transit durch das Schaufenster der Bijouterie Dietler, Zwischen geborstenem Sicherheitsglas sammeln sie Uhren und Schmuck aus Auslage und Vitrinen ein, dann flüchten sie zu Fuss Richtung Grenze. Am Grenzübergang Klein Venedig steigen sie in einen gemieteten Alfa Romeo. Doch bevor sie auf die Autobahn gelangen, sehen sie eine deutsche Polizeikontrolle, werden verfolgt, setzen das Auto gegen eine Hausmauer. Die drei Männer flüchten zu Fuss weiter, finden ein unabgeschlossenes Auto und entkommen damit nach Frankreich, von wo aus sie mit einem Reisebus zurück in ihre Heimat fahren. Ihre Beute hat einen Wert von über 200′000 Franken. Doch im Mietwagen lassen sie Flugtickets mit ihren Namen zurück.

Nur fünf Monate später versuchen sie das gleiche Spiel noch einmal. Wieder stehlen sie ein Fahrzeug der Bottighofer Firma Gartenbau Erni, wieder rammen sie danach ein Uhren- und Schmuckgeschäft an der Hauptstrasse, dieses Mal das der Bijouterie Pfändler. Mittlerweile ist die Gruppe zur Fünferbande angewachsen – aber dieses Mal misslingt die Flucht. Zwei der drei Haupttäter werden noch am selben Tag in München festgenommen. Die anderen entkommen nach Rumänien. Wieder hat das Diebesgut einen Wert von über 200′000 Franken.

Eine internationalen Bande auf der Spur
Aufwändige Abklärungen der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen folgen. Es gibt Hausdurchsuchungen in Rumänien, doch die Zusammenarbeit mit den rumänischen Behörden läuft nicht gut. Als der dritte Haupttäter in Italien einsitzt, aber nicht an die Schweiz ausgeliefert wird, muss ihn Staatsanwalt Patrick Müller dort vernehmen. Man ist einer international operierenden Bande auf der Spur, steht damals in den Zeitungen. Nach und nach werden die verschiedenen Beteiligten gefasst. Weil die Anklageerhebung zusammen erfolgen muss, kommt es so spät zur Verhandlung.

Strafe bereits abgesessen
Das Bezirksgericht Kreuzlingen verurteilte Am Mittwoch zwei der drei Haupttäter zu einer teilbedingten Haftstrafe von 34 Monaten, von denen 17 vollziehbar sind. Die Probezeit beträgt vier Jahre. Da beide bereits 536 Tage in Auslieferungs- und Untersuchungshaft oder im vorzeitigen Strafvollzug verbrachten, wird diese Zeit angerechnet. Die «Rammbock-Einbrecher» müssen also nicht noch einmal hinter Gitter – ausser, sie lassen sich innerhalb von vier Jahren nochmals etwas in der Schweiz zu Schulden kommen. Dann greift die bedingte Haftstrafe von 17 Monaten.

Die Angeklagten müssen ausserdem über 500′000 Franken an die Versicherungen Mobiliar und Axa zahlen sowie die Untersuchungs- und Verfahrenskosten tragen. Ihr Aufenthaltsort ist unbekannt.

Urteil ist vernünftiger Kompromiss
Das Bezirksgericht fand mit seinem Urteil einen Kompromiss zwischen der Forderung der Verteidigung und der der Staatsanwaltschaft. Staatsanwalt Patrick Müller bezeichnete das Urteil als «durchaus vernünftig». Er hatte eine vollziehbare Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten gefordert. Die Angeklagten waren geständig und haben seitdem keine Straftaten mehr begangen.
Trotz ihrer hohen kriminellen Energie und dem grossen Schaden, den die Beschuldigten anrichteten, wirkten sich diese Aspekte strafmildernd auf das Urteil aus, so die Begründung des Gerichts. Weil Wiederholungsgefahr besteht, wurde die Probezeit bewusst lange gewählt.

Der Prozess gegen den dritten Haupttäter wurde auf Antrag der Verteidigung sistiert, er ist flüchtig. Gegen ihn liegt ein Haftbefehl vor. Zur fünfköpfigen Gruppe gehören zwei weitere Mittäter, einer davon wird im April vor Gericht stehen.


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