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Bernhard Koch zieht positive Bilanz

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Lohr_Koch_swDie von der Behindertenkonvention der UNO formulierten Forderungen nach Recht auf Bildung, Arbeit und Selbstbestimmung wird im Thurgau als selbstverständlich durchgesetzt und auch die Barrierenfreiheit wird schrittweise ermöglicht. Insofern sieht der thurgauische Regierungsrat kaum Probleme, wenn die Schweiz diese Konvention mit ihrem breiten Katalog abstrakter Rechte unterzeichnet.

Bernhard Koch, der Ende Mai nach 14 Jahren im Regierungsrat in den Ruhestand geht, stellte sich am Donnerstagabend auf Einladung von insieme Thurgau dem Gespräch mit Christian Lohr. Als Nationalrat, Kantonsrat, Journalist, Vorstandsmitglied von insieme Thurgau und direkt Betroffener hat Lohr ein vitales Interesse an einer wirksamen Politik zugunsten Behinderter. Die Begegnung zwischen den Gesprächspartnern wurde denn auch zu einer eigentlichen Bilanz über die Behindertenpolitik des Kantons und zeigte Perspektiven für den künftigen Einsatz auf.

Thurgau nimmt Auftrag ernst
Der Neue Finanz-Ausgleich (NFA) hat für den Kanton einen neuen Schwerpunkt in der Sozialpolitik verursacht. Als Beispiel nannte Bernhard Koch den Bereich der Sonderschulung und der Institutionen für geistig und körperlich behinderte Kinder und Jugendliche. Hatte der Kanton vor der NFA rund 15 Millionen Franken in diesem Aufgabengebiet zu leisten, sind es gegenwärtig 60 Millionen Franken. Die Leistungen für Wohn- und Arbeitsplätze erwachsener Behinderter bringt der Thurgau weitere 70 Millionen Franken auf. Diese Aufgaben nimmt der Kanton sehr ernst und ist schon etwas stolz darauf, dass der Thurgau schweizweit als führend wahrgenommen wird, denn wer auf einen Heimplatz angewiesen ist, wird im Thurgau fündig.

Zweifel beim Abbau der IV-Leistungen
Christian Lohr verwies auf die IV-Revisionen, die vor allem unter dem Gebot des Sparens stehen und zudem mit der Unterstellung des Missbrauchs behaftet sind. Nun muss der Übergang von der Sonderschulung zum Erwachsenenbereich früher erfolgen, denn die Invalidenversicherung hat bei der Finanzierung von Ausbildungen die Zulassungskriterien verschärft. Auch die demografische Entwicklung mit einer wachsenden Zahl von Behinderten im Rentenalter ist als grosse Herausforderung erkannt: Mit Eintritt der AHV-Rentenzahlung stellt die IV ihre Leistungen ein. Hier seien Lösungen gefragt, was dem Kanton und den Gemeinden Mehrkosten verursachen. Auch die verschärfte Praxis bei der Rentenanerkennung durch die IV sei deutlich spürbar. «Eigentlich sollte niemand mit einer Behinderung in die Sozialhilfe fallen!», stellt Koch zur schlechten Entwicklung bedauernd fest. 4000 Thurgauer sind bereits auf Sozialhilfe angewiesen, wobei mit einer Quote von 1,6 Prozent der Thurgau vergleichsweise gut dasteht.

Für Selbstbestimmung
«Auch Menschen mit Handicap haben ein Recht auf Selbstbestimmung», hält Regierungsrat Koch fest. Die Machbarkeit hat allerdings auch ihre Grenzen dort, wo es zur Gefährdung führt. Wenn dank Assistenzbeiträgen die Betreuung sichergestellt ist, sollte dem Wunsch nach eigenständigem Leben stattgegeben werden. Dem Grundsatz «ambulant vor stationär» fühlt sich Koch auch im Bereich der Behindertenpolitik verpflichtet. Allerdings werden bislang sehr wenig Gesuche auf Assistenzbeiträge gestellt, obwohl die Institutionen mit ihren Aussenwohngruppen diese Form der Selbstbestimmung ausüben. Integration von Menschen mit Handicap sei auch in der Volksschule mehr als nur ein Schlagwort; «dafür liegt die Durchsetzung jedoch in der Verantwortung der Volksschulen.»

Der Forderung nach freier Wohnsitzwahl durch Behinderte, wie sie aus dem Publikum erhoben wurde, will Bernhard Koch aber auch weiterhin Grenzen setzen. Da seiner Meinung nach das Angebot an Institutionen und Unterstützungen im Thurgau mehr als nur ausreichend ist, muss aus kostengründen eine Einschränkung bleiben.

Ethik nicht beliebig aufweichen
Auf entsprechende Frage bekannte sich Bernhard Koch zu einer eher konservativen Haltung gegenüber den medizinischen Entwicklungen. «Nicht alles, was medizinisch machbar ist, ist auch gesellschaftlich verkraftbar». Er weiss sich bei dieser Haltung unterstützt durch die Ethik-Kommission des Thurgaus. Allerdings stellt er mit Sorge eine Aufweichung dieser Haltung bei den eidgenössischen Räten fest, was auch Christian Lohr mit grossen Bedenken bestätigt.
«Der Thurgau kennt traditionellerweise eine grosszügige und umfassende Fürsorgehaltung», stellte Bernhard Koch abschliessend fest, was von den Teilnehmenden an diesem ersten öffentlichen insieme-Gespräch über die Brennpunkte der Behindertenpolitik mit ihrem Applaus bestätigt wurde. Dennoch ist Handlungsbedarf offengelegt. Christian Lohr regte dazu die Entwicklung einer verbindlich formulierten Grundlage an.


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