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Staatsanwaltschaft erklärt Berufung gegen Kreuzlinger Schlägerurteil

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Staatsanwalt Patrick Müller war mit dem Urteil alles andere als zufrieden. (Bild: Thomas Martens)

Staatsanwalt Patrick Müller war mit dem Urteil alles andere als zufrieden. (Bild: Thomas Martens)

Die Berufung der Staatsanwaltschaft richtet sich gegen die erstinstanzliche Qualifikation der Straftat vom 21. Mai 2009 sowie gegen die Strafzumessung in ihrer Gesamtheit.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den heute 24-jährigen Beschuldigten mitunter wegen versuchter vorsätzlicher Tötung eine unbedingte Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sieben Monaten und für den 22-jährigen Beschuldigten mitunter wegen versuchter schwerer Körperverletzung eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten (6 Monate unbedingt/24 Monate bedingt) gefordert.

Mit Urteil des Bezirksgerichts Kreuzlingen vom 5. März wurde der 24-jährige Beschuldigte wegen versuchter eventualvorsätzlicher schwerer Körperverletzung, einfacher Körperverletzung und verschiedener Delikte gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten (6 Monate unbedingt/24 Monate bedingt) verurteilt. Vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung wurde er vom Gericht jedoch freigesprochen. Der 22-jährige Beschuldigte wurde wegen versuchter eventualvorsätzlicher schweren Körperverletzung und einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt.


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