Zwischen Weihnachten und Neujahr hat das Grenzwachtkorps in den Kantonen Schaffhausen, Thurgau und Zürich bei Zollkontrollen zahlreiche Einfuhren von Feuerwerk beanstandet. Gesamthaft sind dabei über 200 Kilogramm Feuerwerk beschlagnahmt worden. In diesen Fällen fehlte entweder eine Einfuhrbewilligung, oder die Gegenstände waren nicht handhabungssicher und deshalb grundsätzlich zur Einfuhr verboten.
Die Sicherstellungen erfolgten im Reiseverkehr und waren für die private Verwendung vorgesehen. Die betroffenen Personen werden sich wegen Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz bei den zuständigen Staatsanwaltschaften verantworten müssen