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Kantonale Meldungen

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Kanton Thurgau 1Der Regierungsrat hat einer Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Kanton Thurgau und der Pensionskasse (PKTG) zugestimmt. Diese Vereinbarung stützt sich auf Entscheide des Grossen Rates zur PKTG. Gemäss dieser überweist der Kanton Thurgau der PKTG per 1. Januar 2014 53 Millionen Franken als Abgeltung für die bis 2008 aufgelaufenen Teuerungszulagen und für die Absenkung des Umwandlungssatzes. Zudem werden in der Vereinbarung die Sanierungsbeiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie des Kantons Thurgau geregelt. Schliesslich wird festgehalten, dass der Kanton Thurgau eine Arbeitgeberreserve mit Verwendungsverzicht von 50 Millionen Franken leistet, sofern die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Sanierungsbeitrag von mindestens 22 Millionen Franken geleistet haben und der Deckungsgrad unter 100 Prozent liegt.

Der Regierungsrat hat den Kantonsbeitrag 2014 für universitäre Lehre und Forschung im Rahmen der Ostschweizer Spitalvereinbarung von 1,5 Millionen auf 750 000 Franken halbiert. Zurückzuführen ist diese Halbierung auf einen Beschluss der St.Galler Regierung, die ihrerseits im Rahmen eines Entlastungsprogramms den Beitrag um die Hälfte kürzte. Eine Verlängerung der Ostschweizer Spitalvereinbarung ist jedoch nur möglich, wenn alle Vertragskantone der Verlängerung zu denselben Bedingungen zustimmen. Somit haben alle Vertragskantone ihren Beitrag zu halbieren.

Der Regierungsrat hat den Staatsvertrag zwischen den Regierungen der Kantone Zürich und Thurgau über den Zweckverband Feuerwehr Weinland genehmigt. Er ermöglicht der Ortsfeuerwehr Neunforn eine optimale Integration in die Organisation der Feuerwehren der zürcherischen Nachbargemeinden. Der Zweckverband Feuerwehr Weinland besteht auf Zürcher Seite aus den Politischen Gemeinden Marthalen, Ossingen, Rheinau und Truttikon und wird nach dem Recht des Kantons Zürich geführt.

Auf den 1. Januar 2014 bekommen zwei Ämter der kantonalen Verwaltung neue Bezeichnungen. Zu diesem Zweck hat der Regierungsrat sein Geschäftsreglement angepasst. Das Amt für AHV und IV heisst neu Sozialversicherungszentrum Thurgau und das bisherige Fürsorgeamt neu Sozialamt des Kantons Thurgau.

Der Regierungsrat hat die geltenden Referenztarife für stationäre Spitalleistungen unverändert genehmigt und auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Die Referenztarife werden auf der Homepage des Gesundheitsamtes www.gesundheitsamt.tg.ch publiziert. Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) können die Versicherten für stationäre Behandlungen unter den Listenspitälern schweizweit wählen. Die Krankenversicherer und der Wohnkanton übernehmen die Behandlungskosten anteilsmässig, jedoch höchstens für den Tarif, der in einem Listenspital des Wohnkantons gilt.

Der Regierungsrat hat von der Projekterweiterung und der längeren Dauer für das Hochwasserschutzprojekt Krebsbach, Alpbach und Huebbach im Raum Rickenbach / Wilen / Wil Kenntnis genommen. Er hat für das Vorprojekt Zusatzkosten in der Höhe von 150 000 Franken bewilligt. Dies wegen zusätzlicher Untersuchungen, unter anderem für eine neue Ableitung des Huebbachs sowie Abklärungen bezüglich belasteter Standorte. Insgesamt belaufen sich damit die Aufwendungen des Kantons für das Vorprojekt auf 550 000 Franken.


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