Er erachtet diese Erhöhung, insbesondere unter dem Aspekt der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit am Arbeitsmarkt, als gerechtfertigt. Der Regierungsrat legt jährlich die Grundbesoldung für das Staatspersonal auf den 1. Januar neu fest. Im Vordergrund steht dabei als Ziel die Erhaltung der Kaufkraft. Trotz einer durchschnittlichen Jahresteuerung von minus 0,3 Prozent erachtet der Regierungsrat eine generelle Lohnerhöhung als angezeigt.
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