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Generelles Wasserentnahmeverbot wird in Erwägung gezogen

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Aus dem Bodensee darf weiterhin Wasser entnommen werden. (Bild: archiv)

Aus dem Bodensee darf weiterhin Wasser entnommen werden. (Bild: archiv)

Die neuesten Messungen an den Thurgauer Gewässern zeigen, dass die Abflüsse und somit die Wassermengen weiter und deutlich abgenommen haben. Die Wetterprognosen sagen für das kommende Wochenende zwar vereinzelte Gewitter verbunden mit Niederschlägen voraus, ein anhaltender Landregen ist aber weder für diese noch die nächste Woche absehbar. In dieser Situation hat der Fachstab Trockenheit entschieden, auf ein generelles Wasserentnahmeverbot hinzuwirken, falls bis am nächsten Montag keine nachhaltigen Niederschläge zu verzeichnen sind. Das Verbot könnte frühestens am Freitag, 14. August, mit der Publikation im Amtsblatt in Kraft treten. Es würde alle Gewässer im Kanton Thurgau mit Ausnahme des Bodensees, des Untersees, des Rheins, des Seerheins sowie des Grund- und Quellwassers betreffen.

Die Waldbrandgefahr wird weiterhin als erheblich eingestuft. Auch diesbezüglich wird die Situation Anfang nächster Woche neu beurteilt und entschieden, ob dem Regierungsrat der Antrag gestellt werden soll, ein partielles Feuerverbot zu erlassen. Bis da-hin gelten im Wald und in Waldesnähe weiterhin die folgenden Verhaltensregeln:

• Raucherwaren und Zündhölzer dürfen nicht ungelöscht weggeworfen werden.
• Grillfeuer sollen nur in offiziellen Feuerstellen entfacht werden.
• Bei starkem Wind soll ganz auf das Feuern im Wald verzichtet werden.
• Grillfeuer müssen immer beobachtet werden. Funkenflug ist sofort zu löschen.
• Feuer in Feuerstellen sind vor dem Verlassen zwingend zu löschen.


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