Bei der fahndungsmässigen Überprüfung der Frau erkannten die Beamten, dass gegen sie ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung vorlag.
Die Frau wurde wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 745 Euro verurteilt. Da sie die geforderte Summe jedoch nicht beglich, suchte die Staatsanwaltschaft Konstanz mit dem Haftbefehl nach ihr. Nun muss sie in der JAV Ravensburg eine 45-tägige Ersatzfreiheitsstrafe
absitzen.