Die vergaberechtlichen Fragen rund um den Erweiterungsbau des Kunstmuseums Thurgau auf dem Grundstück der Kartause Ittingen sind geklärt. Der Zürcher Rechtsanwalt Dr. Peter Galli hat der Stiftung Kartause Ittingen und dem Regierungsrat sein Rechtsgutachten vorgelegt. Der Experte des öffentlichen Beschaffungsrechts kommt zum Schluss, dass der Erweiterungsbau nicht freihändig vergeben werden kann und dafür ein öffentliches Vergabeverfahren durchzuführen sei. Bereits erbrachte Planungsleistungen können unter gewissen Voraussetzungen weiterverwendet werden. Diese sind differenziert nach dem betroffenen Leistungserbringer zu beurteilen. Insbesondere die künftigen Architektur- und Bauingenieurleistungen sind in einem öffentlichen Submissionsverfahren neu auszuschreiben und in diesem neuen Verfahren unter Ausschluss der bisherigen Leistungserbringer zu vergeben.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau und der Stiftungsrat der Kartause Ittingen haben das Gutachten zur Kenntnis genommen. Beide Seiten teilen die Beurteilung und Schlüsse des Gutachtens und sind gewillt, gestützt darauf das Kunstmuseum in der Kartause Ittingen zukunftsgerichtet weiterzuentwickeln.
Die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission des Grossen Rates (GFK) wurde in ihrer gestrigen Sitzung vom Gutachter Dr. Peter Galli über die Ergebnisse des Gutachtens informiert. Die Mitglieder der GFK begrüssen die Klärung und sehen sich bestärkt darin, dass der Grosse Rat mit der vorläufigen Sistierung des Geschäfts richtig entschieden hat.
Weiteres Vorgehen
Die Stiftung Kartause Ittingen wird als Bauherrin den Erweiterungsbau unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen des öffentlichen Beschaffungswesens weiterführen. Dieser soll mit der kantonsseitigen Sanierung der bestehenden Ausstellungsräume zeitlich koordiniert erfolgen. Dem Grossen Rat wird hierfür im Rahmen des Voranschlages 2014 die entsprechende Budgetbotschaft vorgelegt. Darin wird der Objektkredit für die Sanierung der bisherigen Ausstellungsräume des Kunstmuseums beantragt und über das Projekt des Erweiterungsbaus der Stiftung Kartause Ittingen informiert. Nach der Kreditfreigabe ist geplant, im Winter 2014/2015 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Dieses weitere Vorgehen wird von einer klaren Mehrheit der Mitglieder der GFK unterstützt.