Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Singen ermittelten, haben die drei Betreiber den Sozialversicherungsträgern über mehrere Jahre hinweg Sozialabgaben vorenthalten. Dies wurde dadurch erreicht, dass die tatsächlichen Lohnzahlungen höher waren als die in der offiziellen Lohnbuchhaltung aufgeführten Beträge. Dadurch war es den Beschuldigten möglich, geringere Sozialversicherungsbeiträge als tatsächlich fällig gewesen wären, an die Kassen abzuführen. Durch das Zahlen dieser Schwarzlöhne an insgesamt 13 Arbeitnehmer wurden somit Sozialversicherungsbeiträge in nicht unerheblichem Umfang eingespart. Der Schaden für die Sozialkassen beträgt knapp 11 000 Euro.
Nach Aussagen einiger der Arbeitnehmer durften diese nicht einmal das erhaltene Trinkgeld selbst behalten sondern mussten dieses beim Arbeitgeber abgeben, da angeblich bereits ein «Trinkgeldbestandteil» im Stundenlohn enthalten gewesen sein soll. Die drei Geschäftsleute haben nun nicht nur die Geldstrafe zu bezahlen, auch die noch ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge werden von ihnen nachgefordert.
Die drei Urteile sind zwischenzeitlich alle rechtskräftig.