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Stadtrat erneuert Konzessionen für Kaminfeger und erhöht die Tarife

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Kaminfeger. (Bild: Klaus-Uwe Gerhardt/pixelio.de)

Kaminfeger. (Bild: Klaus-Uwe Gerhardt/pixelio.de)

Eine Anpassung der Entschädigung an den Kaminfeger von 46 Franken auf neu 54 Franken für einstufige Anlagen und von 57 Franken auf 85 Franken für zweistufige Anlagen gilt ab 1. Juni 2015. Entsprechend wird bei der Verrechnung an den Gebäudebesitzer durch die Stadt Kreuzlingen der Tarif von 63 Franken auf 76 Franken für einstufige Anlagen und von 75 Franken auf 100 Franken für zweistufige Anlagen angepasst. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Diese Ansätze wurden letztmals vor zehn Jahren erhöht. Ein Vergleich mit anderen Städten wie Frauenfeld und Amriswil hat ergeben, dass sie zu tief sind, woraufhin der Stadtrat die Tariferhöhung beschloss.

Gleichzeitig erneuerte der Stadtrat die Konzessionen für die Kaminfegermeister Ulrich Vetsch für den Kaminfegerkreis Ost und Walter Tanner für den Kaminfegerkreis West. Beide Kaminfegermeister erfüllen die Voraussetzungen der bestandenen höheren Fachprüfung gemäss Bundesgesetz über die Berufsbildung (Kaminfegermeister). Ebenso können Ulrich Vetsch und Walter Tanner die erforderlichen Kenntnisse der Brandschutzvorschriften vorausgesetzt werden. Da beide ihren Wohnsitz in Kreuzlingen haben, erfüllen sie zudem die Voraussetzungen der ausreichenden Verfügbarkeit.


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