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Unausgereift und zu früh

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Meldungen aus dem Kanton Thurgau. (Bild: archiv)

Meldungen aus dem Kanton Thurgau. (Bild: archiv)

Nach Ansicht des Bundes soll mit der zweiten Etappe der Reformprozess fortgesetzt werden. Thematisch geht es dabei insbesondere darum, das Kulturland nachhaltig zu schützen, die Infrastrukturen und deren Weiterentwicklung zu sichern und die grenzüberschreitende Planung zu fördern.

Wie die BPUK ist der Regierungsrat der Auffassung, dass sich die Kantone für eine gute und konsequente Raumplanung einsetzen. Deshalb hätten sie die erste Revision des Raumplanungsgesetzes als nötig beurteilt und unterstützt. Bei deren Umsetzung seien die Kantone und die Gemeinden immer noch stark gefordert. Bei der zweiten Vorlage bemängeln sie, dass es ihr an einer Strategie, einem geistigen Überbau und einem Konzept für die Zukunft fehle. Sie bezeichnen die zweite Revisionsvorlage als ein Sammelsurium von Einzelanliegen, der es an Systematik mangle.

Für die BPUK und den Regierungsrat ist die zweite Vorlage ein unfertiges Produkt. Sie kritisieren zudem, dass die in der Vorvernehmlassung eingebrachten Anliegen der Kantone zu wenig berücksichtigt und gewichtet wurden. Ausserdem orten sie massive Eingriffe in angestammte Kompetenzbereiche der Kantone.

Der Regierungsrat verweist zudem auf die Stellungnahme des Verbands Thurgauer Gemeinden (VTG). Auch er lehnt die geplante zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes ab. Zusammenfassend stellt er fest, dass die Thurgauer Gemeinden gewillt seien, Raumplanung zu betreiben und die erste Revision mit dem Hauptanliegen einer Siedlungsentwicklung nach innen sachgerecht umzusetzen. Da diese Umsetzungsphase noch lange nicht abgeschlossen sei, müsse eine weitere Gesetzesänderung um einige Jahre zurückgestellt werden.


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