Im Januar 2015 genehmigte der Kreuzlinger Gemeinderat die Teilrevision des Parkierungsreglements, das seit dem 1. April 2015 in Kraft ist. Die Teilrevision betrifft unter anderem auch die Bewirtschaftungszeit: um insbesondere den Suchverkehr durch Einkaufstouristen einzudämmen, wird sie auf allen grenznahen und gebührenpflichtigen Plätzen bis 20 Uhr ausgedehnt.
Mittlerweile wurden die entsprechenden Installationen für die Parkuhren im grenznahen Bereich, also an der Brücken-, Dufour-, Freihof-, Freie-, Garten-, Grenz-, Wiesen- und Zollstrasse sowie im unteren Bereich der Haupt- und Konstanzerstrasse vorgenommen. Auf den übrigen gebührenpflichtigen Parkplätzen des Stadtgebiets gilt die Gebührenpflicht bis 18.00 Uhr.
Ab kommenden Montag, 4. Mai, werden die Fahrzeuge im Grenzgebiet durch die Stadtpolizei kontrolliert und falls notwendig mit einem Schreiben über das neue Pakierungsregime informiert. Nach einer zeitlich begrenzten Frist, werden fehlbare Automobilisten gebüsst.