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Schwalben und Mauersegler kommen Anfang Mai zurück

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Schwalbennester an einer Hausfassade. (Bild: sb)

Schwalbennester an einer Hausfassade. (Bild: sb)

Als Gebäudebrüter fallen Mehlschwalben – ebenso wie Rauchschwalben und Mauersegler sowie Haussperlinge und Hausrotschwanz – in die Kategorie der besonders geschützten Arten. Da sich deren Brut- und Lebensstätten an Gebäuden befinden, sind sie auf die Toleranz der Menschen angewiesen.

Die Bestände dieser Vogelarten gehen rapide zurück, da an den modernen glatten Fassaden die Nester nicht mehr haften oder die Nester bei Renovierungs- bzw. Sanierungsarbeiten oder durch sog. Hygienemassnahmen zerstört werden. Der Mauersegler steht auf der Vorwarnliste, die Mehlschwalbe und die Rauchschwalbe stehen inzwischen bereits auf der Roten Liste der gefährdeten Arten. Für alle Singvögel gilt in Deutschland, dass Nester nicht zerstört werden dürfen und Abwehranlagen (Ultraschallwellen, optische oder akustische Abwehr) für Kleinvögel verboten sind.

Um diesen Verstössen vorzubeugen, bietet die Untere Naturschutzbehörde eine Beratung im Vorfeld von Bau- oder Sanierungsmassnahmen an. Oftmals kann bereits mit vergleichsweise einfachen Mitteln wirksam etwas getan werden – ohne Risiko, während einer laufenden Bautätigkeit mit einem Baustopp oder anderen Sanktionen konfrontiert zu werden.
Diese Vorgehensweise hat sich bereits bei vielen Projekten bewährt.

Rückfragen richten Sie bitte an:
Landratsamt Konstanz
Untere Naturschutzbehörde
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Tel: 0049 7531 800 1220/1222
Mail: naturschutz@LRAKN.de


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