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Keine Blutprobe mehr ab 0,8 Promille?

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Ein Atemlufttest. (Symbolbild: Thomas Martens)

Ein Atemlufttest. (Symbolbild: Thomas Martens)

Auf den 1. Juli 2016 soll die vom Parlament im Rahmen von «Via sicura» beschlossene beweissichere Atemalkoholprobe auf Verordnungsebene in Kraft gesetzt werden. Heute kann zur Feststellung der Fahrunfähigkeit eine Atemalkoholprobe durchgeführt werden, wobei die Betroffenen Werte von 0,1 bis 0,79 Promille mit ihrer Unterschrift anerkennen können. Bei Werten von 0,8 Promille oder mehr muss aber immer eine Blutprobe angeordnet werden. Auf dem Markt sind technisch hoch entwickelte Geräte verfügbar, die auch im Bereich von 0,8 Promille oder mehr den Atemalkoholwert beweissicher bestimmen können. Diese werden in zahlreichen EU-Staaten und weiteren Ländern bereits eingesetzt. Das Parlament hat im Juni 2012 beschlossen, auch in der Schweiz die beweissichere Atemalkoholprobe einzuführen.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit diesem Vorgehen grundsätzlich einverstanden, bringt aber einige Anmerkungen an. So werden vom Bundesamt für Strassen Kommunikationsmassnahmen für die Bevölkerung über das neue Messverfahren erwartet, damit die Polizei bei einer Probe nicht jeweils zeitraubende zusätzliche Erklärungen abgeben muss. Auch wird es als nicht sinnvoll erachtet, dass beim vorgeschlagenen mehrstufigen Verfahren unter Umständen wertvolle Zeit verstreicht, in der ein Alkoholabbau erfolgen kann.

Zudem soll bei begründetem Verdacht der Polizei auf Mischkonsum (Alkohol zusammen mit Drogen oder Medikamenten) weiterhin eine Blut- und Urinprobe angeordnet werden können. Nur die Blutprobe sei ein beständiges Beweismittel, mit dem Fälle von Mischkonsum auch im Nachhinein dokumentiert werden könnten. Eine Blutprobe soll auch durchgeführt werden, wenn Anzeichen oder Hinweise auf Fahruntüchtigkeit vorliegen oder eine Atemalkoholprobe nicht möglich ist.

Mit Hinweis auf die statistischen Auswertungen empfiehlt der Regierungsrat zudem, die beweissichere Atemalkoholprobe nicht auf Jahresmitte, sondern auf den 1. Januar 2017 einzuführen.


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