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Urnenabstimmungen genehmigt

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(Symbolbild: Archiv)

(Symbolbild: Archiv)

Die Neuerung besteht darin, dass die Änderungen der Gemeindeordnung neu der Urnenabstimmung unterliegen. Dies ist nach übergeordnetem kantonalen Recht zulässig.

Da in den vergangenen Jahren immer weniger Stimmbürger zu den Gemeindeversammlungen gekommen waren, hatte sich der Gemeinderat auf Anregung aus der Bevölkerung Gedanken über Lösungsmöglichkeiten gemacht.


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