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15 Jahre für Illighauser Messerstecher

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Das tragische Ende eines Beziehungsdramas: Als eine 36-jährige Illighauserin ihrem damals 41-jährigen Lebenspartner eröffnet, dass sie ihn nun endgültig verlässt, rastet dieser aus. Er sticht mehr als 20 Mal auf seine Freundin ein, auch während er sie bis in den Garten hinaus verfolgt. Er hört selbst nicht auf, als die Frau auf dem Boden liegt. Erst aufgrund des hohen Blutverlustes lässt die Mutter ihr Kind los. In einer Blutlache liegend, werden sie von der Polizei aufgefunden. Schwer verletzt überleben der Mann und das Baby.

Besonders verwerflich
Der Tatbestand des Mordes ist zwar nicht erfüllt, so Richter Urs Haubensak in seiner Begründung, dennoch ist die Tat als besonders verwerflich einzustufen, das Vorgehen brutal. Anzunehmen sei zwar, dass das Opfer den Täter zuerst mit einem Messer bedrohte, ihn und möglicherweise sogar das Kind dabei verletzte. Doch dann sah dieser rot und richtete seine Aggressionen gegen die Frau, wobei er auch den Tod des gemeinsamen Kindes in Kauf nahm.

Dass der Angeklagte dem Opfer gegenüber schon früher gewalttätig geworden war, sah das Gericht als erwiesen an. Spannungen in der Beziehung hätten Eifersucht und Verlustängste bei ihm hervorgerufen. Am Tag der Tat sei wieder einmal die geplante Trennung Streitgrund gewesen.
Zwei Varianten gebe es als Motiv, so Richter Haubensak. Entweder habe der Täter Vergeltung gewollt, oder aber er habe versucht sich, die Mutter und das Kind in einem erweiterten Suizid umzubringen.

Wegen vorsätzlicher Tötung der Mutter und versuchter vorsätzlicher Tötung des Kindes verurteilte ihn das Gericht zu 15 Jahren Haft. Zusätzlich zur Gefängnisstrafe muss er Summen zwischen 4500 und 27′000 Franken an seinen Sohn und die Angehörigen des Opfers zahlen. Auch künftige Arzt- und Therapiekosten seines Sohnes muss der Mann übernehmen. Zusätzlich hat er die Untersuchungskosten von 134′000 Franken zu tragen.

Der Beschuldigte nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis, seine Übersetzerin wiederholt es für ihn. Auf Aufforderung des Gerichts sagt er mit leiser Stimme: «Ich habe verstanden.»

Erster Verhandlungstag
Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten am ersten Verhandlungstag zwei gegensätzliche Theorien entworfen, wie es zur verhängnisvollen Tat kommen konnte.
Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Frau gefühlskalt und grausam umgebracht habe. Er könne keine strafmildernden Umstände erkennen, hatte Staatsanwalt Patrick Müller gesagt und 20 Jahre wegen Mord gefordert. Die Staatsanwaltschaft ging stets davon aus, dass der Täter zuerst zugestochen habe.

Der amtliche Verteidiger, Rechtsanwalt Thomas Leu, hatte auf sechs Jahre wegen Totschlags plädiert. Er zeichnete ein Idealbild des fürsorglichen, freundlichen Familienmenschen, der unter den hohen Ansprüchen der Frau und ihrem «puren Hass» auf ihn leiden musste. Leu unterfütterte dies mit Details: Seine Mutter in Peru unterstütze der Beschuldigte gewissenhaft mit 260 Franken monatlich; von anderen werde er als fürsorglich und korrekt beschrieben; wegen der belastenden Beziehungssituation suchte er Hilfe bei einem Psychiater. Mit dem Kind auf dem Arm und dem Messer in der einen Hand habe sie den Streit angefangen.

Das Gericht folgte in der Höhe des Strafmasses eher der Staatsanwaltschaft, anerkannte aber strafmildernde Umstände, welche die Verteidigung vorbrachte. Ein Gutachten hatte dem Täter eine leicht bis mittelgradig eigeschränkte Schuldfähigkeit diagnostiziert. Zum Tatzeitpunkt hatte er rund zwei Promille Blutalkoholkonzentration.

Eine heftige Gefühlsbewegung, wie sie ein Urteil auf Totschlag verlangt, war nur ansatzweise vorhanden, so der Richter. «Die Tat ist psychologisch zu erklären, aber natürlich nicht zu rechtfertigen.»


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