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Schlangen im Reisegepäck

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Insgesamt sechs Königsphyton-Schlangen wurden im Reisegepäck transportiert. (Bild: zvg)

Insgesamt sechs Königsphyton-Schlangen wurden im Reisegepäck transportiert. (Bild: zvg)

Am Samstag, 1. Juni, gegen 16 Uhr, kontrollierten Grenzwächter zwei Insassen eines in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeuges. Bei der Befragung nach Waren gaben die Personen an, nichts mitzuführen. Bei der Überprüfung des Reisegepäcks fanden die Grenzwächter in zwei Sporttaschen insgesamt sechs Königsphyton-Schlangen. Transportiert wurden sie in einzelnen Kunststoffboxen.

Die dem Washingtoner Artschutz-Übereinkommen unterliegenden Tiere haben einen Wert von über 4600 Schweizer Franken. Für die Einfuhr ist sowohl eine Bewilligung des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) als auch eine so genannte CITES-Bescheinigung des Herkunftslandes nötig.

Auf Weisung des BVET wurden die Schlangen beschlagnahmt und artgerecht untergebracht. Gegen die Personen wurden Strafverfahren eingeleitet. Sie müssen mit empfindlichen Bussen rechnen.

Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen (CITES)
CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora)
ist ein Übereinkommen für einen nachhaltigen Handel mit wildlebenden Tier- und
Pflanzenarten. Die durch CITES geschützten Arten werden je nach Gefährdungsgrad in drei
Schutzstufen eingeteilt. Die Aus- und Einfuhr von lebenden Exemplaren oder deren Teile
und Erzeugnisse ist entweder verboten oder nur mit Bewilligung möglich. Weitere
Informationen sind erhältlich unter www.cites.ch.

Die geschmuggelten Tiere haben einen Wert von über 4600 Franken. (Bild: zvg)

Die geschmuggelten Tiere haben einen Wert von über 4600 Franken. (Bild: zvg)


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