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Gegen Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten in der Schweiz

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Schweizer Detailhandelsunternehmen sollen alle die Möglichkeit erhalten, ihre Geschäfte zwischen 6 und 20 Uhr unter der Woche und am Samstag zwischen 6 und 19 Uhr offenzuhalten. Der Sonntag ist nicht betroffen und die kantonalen Feiertage sind ausgenommen. Der Bundesrat legt dazu den Entwurf für ein neues Gesetz mit diesem minimalen Rahmen für die Ladenöffnungszeiten an Werktagen auf nationaler Ebene vor. Er setzt damit eine vom eidgenössischen Parlament angenommene Motion mit dem Titel «Frankenstärke. Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten» um.

Der Regierungsrat erachtet die Vorlage aus föderalistischer Sicht für problematisch, weil sie in die Kompetenz der Kantone eingreift. Das Gesetz sieht zwar vor, dass die Kantone längere Öffnungszeiten vorsehen können, es besteht aber kein Spielraum, regionale Gepflogenheiten mit kürzeren Öffnungszeiten beizubehalten. Im Weiteren wird die Einführung eines neuen Bundesgesetzes damit begründet, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Läden gegenüber den grenznahen Geschäften im Ausland gestärkt werden soll.

Es ist nach Ansicht des Regierungsrates den betroffenen Kantonen indessen durchaus zuzutrauen, dass sie selber kompetent genug sind, um über solche volkswirtschaftlichen Fragen zu entscheiden. Im Hinblick auf den Vollzug des Arbeitnehmerschutzes macht der Regierungsrat hingegen keine inhaltlichen Bemerkungen, da die Bestimmungen des geplanten neuen Bundesgesetzes nicht über die Bestimmungen des thurgauischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten hinausgehen.


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