Bereits am Dienstag konnte vor der Insel Reichenau eine im Wasser treibende, leblose Person geborgen werden. Die von der Staatsanwaltschaft Konstanz beantragte und vom Amtsgericht Konstanz angeordnete Obduktion ergab am Donnerstagmittag die Gewissheit, dass es sich um die Vermisste handelt. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei ergaben keine Hinweise auf ein Fremdverschulden.
↧