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Wenn die Grenze begangen wird …

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Kontrolle des Grenzsteins 1A (v.l.n.r.):  Christian Dettwiler, Thurgauer Kantonsgeometer; Adrian Wiget, Bundesamt für Landestopografie Bern; Peter Constantin, Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg; Katja Dembeck, Leiterin Abteilung Vermessung Stadt Konstanz. (Bild: zvg)

Kontrolle des Grenzsteins 1A (v.l.n.r.): Christian Dettwiler, Thurgauer Kantonsgeometer; Adrian Wiget, Bundesamt für Landestopografie Bern; Peter Constantin, Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg; Katja Dembeck, Leiterin Abteilung Vermessung Stadt Konstanz. (Bild: zvg)

Letztmals erfolgte diese Begehung 2007. Durch das Amt für Geoinformation des Kantons Thurgau ist zusammen mit dem Tiefbau- und Vermessungsamt der Stadt Konstanz der Landesgrenzabschnitt zwischen der Stadt Konstanz und den Gemeinden Kreuzlingen und Tägerwilen zu begehen.

Reinigen und Beschriften
Die vorzunehmenden Revisionsarbeiten umfassen die Reinigung der Grenzsteine und das Nachmalen der Beschriftung. Eventuell schiefstehende Grenzsteine werden in ihre ursprüngliche Lage gesetzt. Stark beschädigte oder fehlende Grenzsteine können infolge der individuellen Beschriftung erst nach deren Anfertigung durch den Steinhauer ersetzt werden. Im Zeitraum des sechsjährigen Revisionszyklus fällt üblicherweise höchstens einer der letztgenannten grösseren Mängel an.

Landesgrenzsteine (LG) sind in der Regel mindestens 150 Zentimeter lang, haben einen quadratischen Querschnitt von mindestens 30 Zentimetern und wiegen 300 Kilogramm und mehr. Sie werden an den Seiten mit einer Ordnungsnummer und meistens auch mit einer Jahreszahl versehen. Zusätzlich ist der auf der deutschen Seite stehende Grenzsteinteil mit einem «D» und der Schweizer Grenzsteinteil mit einem «S» bezeichnet. Auf der Kopffläche der Grenzzeichen ist die Mitte mit einem Loch gekennzeichnet und eingemeisselte Rillen (sogenannte Ruten) zeigen vom Loch weg zu den beiden benachbarten Grenzpunkten. Bei Gefährdung des Strassenverkehres durch Steine erfolgt die Kennzeichnung durch Bronzeplaketten.

Gegenüber der Schweiz beträgt im Bereich des Kantons Thurgau die Landesgrenze (an Land) ca. 2,8 Kilometer. Sie besteht in diesem Abschnitt aus 52 Punkten (Landesgrenzsteine, Durchstosspunkte an Gebäuden, zwei Rückmarken, zwei unabgemarkte Punkte). Im «Konstanzer Trichter» ist der Grenzverlauf durch zwei unabgemarkte Punkte und den dazugehörenden Rückmarken festgelegt.


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